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Vorstellung des Hohen Reichs-Rechtens Vermöge Dessen An den Grund Gesetzen des Heiligen Römischen Reichs und der darinnen von dem gesamten Reich bestättigten Zahl der Chur-Fürsten ohne vorher in allen dreyen Reichs-Collegiis geschehene Beratschlagung darüber abgegebene freye Stimmen und erfolgetes gemeinsames Reichs Gutachten nichts zu verändern; Allermasen In sothanen Rechtens Besitze Die Gesamte Fürsten und Stände des Reichs sich offenbar befinden und darinnen ohn Nachtheil der Reichs Grund und andern Gesetze nicht...
[S.l. : s.n.],, 1692.
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