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Landes-Gesetze, Erlässe, Kundmachungen und Staathalterei-Verordnungen vom Jahre 1857 bis 1881, welche für die Markgrafschaft Mähren giltig sind und mit welchen sind die Gendarmen ad § 24 der Dienst-Instruction vertraut zu machen haben.
Brünn : C. Winkler,, 1883.
41 p.
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