You need to have JavaScript enabled in your browser.
Abgenöhtigte, in Recht und Geschichten wolbegründete Vorstellung, Wie daß Seiner Hochfürstl. Gnaden zu Münster und Paderborn &c. dero Münsterischem Thumb-Capitul und Ritterschafft In der So genannten Stadt Münsterischen Erbmänner Sache ... außsprechende End-Urthel nicht abgeschnitten noch entzogen ... noch vermuthlich introducirt werden wölle
[S.l. : s.n.],, 1710.
Available payment options: