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Rechtmäsige Beantwortung folgender Fage, wann in einem Bändnüßder Vereinigungs= Natul diese Clausul inseriret worden, daß ohne des Mitverbundenen Consens vnd Einwilligung mit dem Friede kein Friede, zu machen sey, und der eine Confederatus wolte die fürgeschlagene Pacis media, welche der ander Mitvereinigte vor nützlich und annehmlich achtet, nicht eingehen, sondern viel mehr mit dem Kriege Continuiren, ob dessen ohne gnugsame Ursachen geschehenen Dissens ungeachtet...
[S.l. : s.n.],, 1678.
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