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Landes-Gesetzte, Erlässe, Kundmachungen und Verordnungen vom Jahre 1857 bis 1884, welche für die Markgrafschaft giltig sind und mit welchen sich die Gendarmen ad § 24 der Dienst-Instruction vertraut zu machen haben
Brünn : C. Winkler,, 1885.
280 p.
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