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Aufrichtiges und gewissenhaftes Bedenken über die Frage: Ob und wie bey so vielen sowohl in offenen Schriften, als in besondern Berichten vorkommenden Klagen gegen die Geistlichkeit und derselben Immunität ein Landsherr im Gewissen schuldig die Hände einzuschlagen. Auf Verlangen eines grossen Hofes verfasset von einem hochverdienten Staatsminister
[S.l. : 1770 (s.n.]).
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