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Vollständiger Landadvokat : Enthält alle gemeinnützige, politische und Rechtslehren, die im menschlichen Leben, Jedermann zu wissen nöthig, vorkommen, und nach den letztbestehenden k.k. Gesetzen ohne Hülfe eines Advokaten gründlich abgefasst werden können
Brünn und Olmütz : [S.n.],, 1816.
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