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Kurtze Beantwortung der ferner zum Vorschein gekommen Chur= Branderburgischen sogenanten Nähern Ausführung des in denen Natürl. vnd Reichs= Rechten gegründeten Eigenthums des Königs Chur= Hauses Preußen, vnd Brandenburg auf die Schlesische Herzogthümmer Jägerndorff, Biegnitz, Brieg, Wohlau, und zugehörige Herrschafften
[S.l. : s.n.],, 1741.
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